Das Gebäudeenergiegesetz, das als „Heizungsgesetz“ durch die Nachrichten ging, ist neu gefasst worden. Es heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG – und ist seit Ende Juli in Kraft.
Die wichtigste Änderung
Die feste Vorgabe, dass eine neue Heizung zu einem bestimmten Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt. An ihre Stelle tritt Technologieoffenheit: Eigentümer entscheiden selbst, welches System sie einbauen.
Was das nicht heißt
Es heißt nicht, dass jetzt wieder alles egal ist. Die Rahmenbedingungen, die eine Gasheizung teuer machen, ändert das Gesetz nicht – der CO₂-Preis steigt weiter, und wer heute einen Kessel einbaut, bindet sich für zwei Jahrzehnte an einen Brennstoff, dessen Preisentwicklung niemand kennt.
Vor allem heißt es nicht, dass die Förderung wegfällt. Die gibt es weiter, und sie ist der Grund, warum eine Wärmepumpe in der Anschaffung deutlich günstiger ist, als der Listenpreis vermuten lässt.
Die Förderung ist geblieben – und sie ist der eigentliche Hebel
Was das Gesetz an Vorschrift wegnimmt, nimmt es beim Geld nicht weg: Die Grundförderung besteht fort, dazu kommen der Bonus für den schnellen Austausch einer alten Heizung und der einkommensabhängige Bonus. In der Summe bleibt ein erheblicher Anteil der Investitionskosten förderfähig.
Wichtig ist dabei der Zeitpunkt. Der Bonus für den Heizungstausch sinkt in Halbjahresschritten – wer wartet, bekommt bei gleicher Anlage weniger. Genau das ist der Grund, warum die Entscheidung jetzt eine andere ist als in zwei Jahren.
Welche Sätze für Ihren Fall zusammenkommen, steht in der Übersicht auf unserer Wärmepumpenseite: zur Fördertabelle. Wenn Sie es für Ihre Zahlen genauer wollen, rechnet unser Förderrechner Einkommen, Heizungsalter und Zeitpunkt gegeneinander: zur Förderberechnung.
Was sich für Sie ändert
Die Entscheidung liegt wieder klarer bei Ihnen und hängt an Ihrem Haus statt an einer Quote. Was daraus für Ihr Gebäude folgt – und welche Förderung dabei herauskommt -, sehen wir uns gemeinsam an: Beratungstermin vereinbaren.