Wer über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, hat dieses Jahr einen Grund, nicht zu warten: Die feste Einspeisevergütung, wie es sie seit dem ersten EEG gibt, steht vor dem Aus.

Was geplant ist

Für neue kleine Anlagen soll die feste Vergütung ab 2027 durch ein anderes Modell ersetzt werden. Statt eines über zwanzig Jahre garantierten Betrags je Kilowattstunde ist ein Ausgleichsmechanismus vorgesehen, der sich am Marktpreis orientiert. Was das im Einzelnen bedeutet, ist noch nicht in allen Punkten ausformuliert.

Der Bestandsschutz

Entscheidend ist die Inbetriebnahme. Anlagen, die bis zum Jahresende in Betrieb gehen, fallen unter die heutige Regelung – mit der festen Vergütung für zwanzig Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Diese Zusage bleibt bestehen, unabhängig davon, was danach beschlossen wird.

Warum das keine Panikmache ist

Wir schreiben ungern Sätze mit Countdown, deshalb hier die nüchterne Fassung: Eine Anlage rechnet sich heute in erster Linie über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung. Die Vergütung ist der kleinere Teil. Wer aus dieser Änderung eine Notlage macht, verkauft Ihnen etwas.

Trotzdem ist es ein Unterschied, ob dieser kleinere Teil für zwanzig Jahre feststeht oder von einem Marktpreis abhängt. Wenn Sie ohnehin in diesem Jahr bauen wollten, ist die Sache klar. Wenn Sie unsicher sind, ist sie ein Argument unter mehreren.

Was das für den Zeitplan heißt

Zwischen Entscheidung und Inbetriebnahme liegen Planung, Anmeldung beim Netzbetreiber, Lieferung und Montage. Wer die Frist nutzen will, sollte den Vorlauf einplanen und nicht im Dezember anfangen.

Ob sich eine Anlage auf Ihrem Dach trägt, rechnen wir Ihnen durch – ohne Countdown: Beratungstermin vereinbaren.