Was zahlt der Staat zu Ihrer neuen Heizung dazu?

Die Heizungsförderung des Bundes besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni. Was davon zusammenkommt, hängt an Ihrem Gebäude, Ihrem Einkommen und daran, welche Heizung Sie ersetzen.

Angebotssumme brutto, inklusive Einbau und Nebenarbeiten. Förderfähig sind derzeit höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Nur für den Einkommensbonus. Die Angabe bleibt im Browser - sie wird nicht übertragen und nicht gespeichert. Ohne Angabe rechnet der Rechner ohne diesen Bonus.

Hebt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

46 % Fördersatz

Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
+ 16 %

Zuschuss 12.880 €

Ihr Anteil: 15.120 €

  • Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Zum 01.02.2027 sinken Bonus und förderfähige Kosten erneut.
  • Unverbindliche Orientierung nach der BEG-Richtlinie, kein Förderbescheid.

Woraus sich der Zuschuss zusammensetzt

Grundförderung

Der Sockel für den Einbau einer Heizung auf erneuerbarer Basis. Sie bekommt jeder, der die Voraussetzungen erfüllt.

Klimageschwindigkeits-Bonus

Für den Tausch einer alten, noch funktionierenden Heizung. Dieser Bonus sinkt zu festen Stichtagen - er belohnt, wer früher tauscht.

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer bis zu einer Einkommensgrenze. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschiebt sich die Grenze.

Warum das Datum mitentscheidet

Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Tag des Einbaus. Und die Förderung wird schrittweise abgeschmolzen: Zu festen Stichtagen sinken sowohl der Klimageschwindigkeits-Bonus als auch die Summe, auf die überhaupt gefördert wird.

Für Sie heißt das: Dieselbe Anlage bringt nach einem Stichtag weniger Zuschuss als davor. Wie viel es heute ist und was sich zum nächsten Stichtag ändert, rechnet der Rechner oben mit dem aktuellen Stand aus - er zieht die Sätze nicht aus einem Text, sondern aus der hinterlegten Absenkungsregel.

Was der Rechner nicht ersetzt: einen Förderbescheid. Er rechnet nach der BEG-Richtlinie und gibt eine unverbindliche Orientierung. Verbindlich wird es erst mit dem Bescheid der KfW.

Wie groß die Wärmepumpe ausfallen muss, sagt die Heizlastberechnung. Beides zusammen ergibt das Bild, das wir für ein Angebot brauchen.

Lieber gleich durchrechnen lassen?

Wir sehen uns Ihr Gebäude an, prüfen die Voraussetzungen und sagen Ihnen, welche Bausteine der Förderung in Ihrem Fall zusammenkommen.