Das Dach gehört Ihnen, der Verbrauch liegt darunter
Auf einem Mehrfamilienhaus liegt eine Fläche, die Strom erzeugen könnte - und im Haus wohnen Menschen, die Strom kaufen. Der Weg dazwischen ist kurz, nur rechtlich nicht trivial: Sobald Strom an Dritte fließt, gelten andere Regeln als beim Eigenverbrauch.
Genau darum geht es auf dieser Seite. Die Technik ist der einfache Teil - eine Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude unterscheidet sich wenig von einer auf einem Betriebsgebäude. Was Sie vorher entscheiden müssen, ist das Modell: Wer betreibt die Anlage, wer liefert den Strom, und wer rechnet mit den Bewohnern ab.
Für Sie als Eigentümer
Die Dachfläche erwirtschaftet etwas, statt nur Kosten zu verursachen. Der Solarstrom, der im Haus verbraucht wird, ist mehr wert als eingespeister Strom. Und ein Objekt mit eigener Erzeugung ist bei Vermietung und Verkauf ein Argument.
Für Ihre Bewohner
Strom vom eigenen Dach, üblicherweise günstiger als der örtliche Grundversorgungstarif - ohne dass jemand den Anbieter wechseln oder etwas installieren muss. Die Teilnahme ist freiwillig; wer nicht mitmacht, behält seinen bisherigen Vertrag.
Die Grundsatzentscheidung
Zwei Wege, den Strom ins Haus zu bringen
Beide sind zulässig, beide werden gebaut. Der Unterschied liegt nicht in der Technik auf dem Dach, sondern darin, wie viel Aufwand danach entsteht - und wie viel Förderung dafür fließt.
Klassischer Mieterstrom
Sie - oder ein Betreiber in Ihrem Auftrag - liefern den Bewohnern Strom und werden damit zu ihrem Stromlieferanten. Das heißt: Vollversorgung einschließlich des Reststroms, den die Anlage nicht deckt, dazu Abrechnung, Meldepflichten und gesetzliche Fristen.
Dafür gibt es eine gesetzliche Förderung je gelieferter Kilowattstunde, und der Preis gegenüber den Bewohnern ist nach oben gedeckelt - er darf einen bestimmten Abstand zum örtlichen Grundversorgungstarif nicht überschreiten.
Passt, wenn: das Objekt groß genug ist, dass sich der organisatorische Aufwand über die Zahl der Parteien verteilt.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Der erzeugte Strom wird nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien verteilt. Den Reststrom besorgt sich jede Partei weiterhin selbst bei ihrem eigenen Versorger - Sie werden also nicht zum Vollversorger.
Der Aufwand ist deutlich geringer: keine Vollversorgungspflicht, kein Lieferantenwechsel, schlankere Abrechnung. Dafür gibt es auch keine Förderung je gelieferter Kilowattstunde.
Passt, wenn: das Objekt kleiner ist oder Sie den organisatorischen Aufwand des klassischen Modells nicht tragen wollen.
Welches Modell für Ihr Objekt trägt, rechnen wir gemeinsam durch - mit der Zahl der Wohneinheiten, der nutzbaren Dachfläche und einer realistischen Annahme, wie viele Bewohner mitmachen. Diese Teilnahmequote ist die Stellschraube, an der Mieterstromprojekte üblicherweise hängen.
Zusammen mit metergrid
Wer welche Rolle übernimmt
Mieterstrom scheitert selten an der Technik und häufig an unklaren Zuständigkeiten. Deshalb arbeiten wir mit metergrid zusammen, einem auf Mieterstrom spezialisierten Anbieter: Wir bauen die Anlage, metergrid liefert Messkonzept, Messstellenbetrieb und die Abrechnung. Sie haben trotzdem einen Ansprechpartner - uns.
Sie als Eigentümer
Stellen die Dachfläche, entscheiden über das Modell und tragen in der Regel die Investition. Ihnen gehört die Anlage, und Ihnen gehören die Erlöse. Wie viel Verwaltung dabei bei Ihnen landet, entscheiden Sie mit der Wahl des Betriebsmodells - nicht mit der Wahl der Technik.
CleanWatt
Planung und Bau der Anlage: Auslegung nach dem Verbrauch im Haus, Elektroarbeiten, Einbau der Messtechnik, Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebnahme und Wartung. Die Technik, auf der das Modell aufsetzt - aus einem Haus, mit einem Ansprechpartner.
metergrid
Unser Partner für alles, was nach der Montage kommt: Messkonzept und Messstellenbetrieb, Fernauslese, Stromabrechnung nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, Vertragsverwaltung und Mieterwechsel. Ein auf Mieterstrom spezialisierter Anbieter - genau die Aufgaben, die ein Elektrofachbetrieb nicht nebenbei erledigen sollte.
Wer am Ende abrechnet
Das entscheiden Sie. Entweder Sie führen die Abrechnung selbst über die Software von metergrid, oder metergrid übernimmt sie vollständig einschließlich der Kommunikation mit Ihren Bewohnern. Beides ist möglich, und Sie können später wechseln.
Vor der Planung
Was Ihr Objekt mitbringen muss
- Nutzbare Dachfläche in einem sinnvollen Verhältnis zur Zahl der Wohneinheiten - sonst deckt die Anlage nur einen kleinen Teil des Bedarfs
- Platz für die Messtechnik. Mieterstrom braucht ein Zählerkonzept, das die Erzeugung und jede Partei sauber erfasst. Im Bestand ist das oft die eigentliche Baustelle.
- Ein Zählerschrank, der das hergibt - im Altbau nicht selbstverständlich. Ob eine Anpassung nötig ist, sehen wir beim Aufmaß.
- Klare Eigentumsverhältnisse. Bei Eigentümergemeinschaften braucht es einen Beschluss, bevor geplant wird.
- Bewohner, die mitmachen. Die Teilnahme ist freiwillig und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Je höher die Quote, desto besser die Rechnung - deshalb gehört die Information der Bewohner früh in den Ablauf.
- Ein Blick auf die Wärmeversorgung. Wo eine Wärmepumpe im Haus steht oder geplant ist, ändert das den Stromverbrauch erheblich - und damit die sinnvolle Anlagengröße.
Rund um Ihre Mieterstromanlage
Was wir für Sie übernehmen
Vor dem Auftrag
- Objektaufnahme - Dachfläche, Wohneinheiten, Zählerplatz, vorhandene Technik
- Auslegung nach dem Verbrauch im Haus, nicht nach der maximal möglichen Modulzahl
- Messkonzept passend zum gewählten Modell, abgestimmt mit metergrid und dem Netzbetreiber
- Wirtschaftlichkeitsrechnung mit realistischer Teilnahmequote - Finanzierung über Viessmann auf Wunsch
Nach dem Auftrag
- Montage und Elektroarbeiten aus einer Hand, samt Anpassung der Zählerplätze
- Anmeldung und Inbetriebnahme - Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, Zählerkonzept
- Dokumentation für Ihre Verwaltung und für die Abrechnung über metergrid
- Wartung und Störungsdienst, auf Wunsch im Servicevertrag
Die laufende Abrechnung gegenüber den Bewohnern gehört nicht dazu - die läuft über metergrid. Das Messkonzept, das dafür nötig ist, stimmen wir von Anfang an mit ihnen ab, damit die Technik und die spätere Abrechnung zusammenpassen.
In fünf Schritten zum Mieterstrom
1. Erstgespräch
Objekt, Zahl der Wohneinheiten, Eigentumsverhältnisse. Wir klären, welches Modell überhaupt in Frage kommt - kostenfrei.
2. Objektaufnahme und Modellwahl
Dach, Zählerplatz und Verbrauch im Haus. Daraus ergibt sich, ob klassischer Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung trägt - und wie viel Verwaltung Sie selbst übernehmen wollen.
3. Angebot mit Wirtschaftlichkeit
Anlagengröße, Messkonzept, erwartete Erlöse bei realistischer Teilnahmequote - und was an laufendem Aufwand bleibt.
4. Bewohner informieren
Vor der Montage, nicht danach. Wer mitmacht, entscheidet über die Rechnung; unklar informierte Bewohner sind der häufigste Grund für eine niedrige Quote.
5. Montage und Inbetriebnahme
Mit abgestimmten Terminen und festen Ansprechpartnern. Danach Anmeldung, Einweisung und die Unterlagen für Verwaltung und Abrechnung.
Und danach?
Wartung, Ertragsüberwachung und ein Ansprechpartner, der das Objekt kennt - auch wenn später eine Partei dazukommt.
Häufige Fragen zu Mieterstrom
Ab wie vielen Wohneinheiten lohnt sich das?
Eine feste Grenze gibt es nicht, aber eine Faustregel: Beim klassischen Mieterstrom verteilt sich der organisatorische Aufwand auf die teilnehmenden Parteien - je mehr es sind, desto besser trägt er sich. Bei kleineren Objekten ist deshalb häufig die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung der bessere Weg, weil dort deutlich weniger Verwaltung anfällt.
Beides rechnen wir für Ihr Objekt durch, statt Ihnen eine Zahl zu nennen, die für Ihr Haus vielleicht gar nicht gilt.
Müssen alle Mieter mitmachen?
Nein, und sie dürfen auch nicht dazu verpflichtet werden. Die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden - wer nicht mitmacht, behält seinen bisherigen Stromvertrag.
Praktisch heißt das: Die Teilnahmequote ist die wichtigste Zahl in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung, und sie hängt daran, wie gut die Bewohner informiert werden. Deshalb steht dieser Schritt bei uns vor der Montage.
Wer rechnet am Ende mit den Bewohnern ab?
Nicht wir - und das ist Absicht. Die Abrechnung läuft über metergrid, unseren Partner für Mieterstrom. Von dort kommen Messkonzept, Messstellenbetrieb, Fernauslese und die Software, über die abgerechnet wird.
Sie haben dann die Wahl: Entweder Sie führen die Abrechnung selbst über diese Software, oder metergrid übernimmt sie vollständig einschließlich der Kommunikation mit Ihren Bewohnern. Für uns bleibt, was wir können - Planung, Bau und Wartung der Anlage.
Diese Trennung hat einen praktischen Grund: Stromabrechnung ist ein reguliertes Geschäft mit eigenen Fristen und Formvorschriften. Das erledigt ein Elektrofachbetrieb nicht nebenbei.
Was passiert, wenn ein Mieter auszieht?
Der Stromliefervertrag endet mit dem Auszug, wie ein normaler Stromvertrag auch. Die neue Partei kann teilnehmen, muss aber nicht - auch hier gilt die Freiwilligkeit.
Für Sie bedeutet das Verwaltungsaufwand bei jedem Wechsel: neuer Vertrag, Zählerstand, Abrechnung der alten Partei. Genau dafür ist die Software von metergrid da - und wer den Aufwand ganz abgeben will, lässt metergrid auch den Mieterwechsel übernehmen.
Was kostet der Strom die Bewohner?
Beim klassischen Mieterstrom ist der Preis gesetzlich nach oben gedeckelt: Er darf einen bestimmten Abstand zum örtlichen Grundversorgungstarif nicht überschreiten. In der Praxis liegt er darunter - sonst hätte niemand einen Grund mitzumachen.
Den konkreten Wert nennen wir nicht auf dieser Seite: Er hängt am Grundversorgungstarif in Ihrem Netzgebiet und ändert sich mit ihm.
Können wir zusätzlich einen Speicher einsetzen?
Ja, und in Wohngebäuden ist das oft sinnvoll: Der Verbrauch liegt morgens und abends, die Erzeugung mittags. Ein Speicher hebt genau diese Differenz auf und erhöht damit den Anteil, der im Haus bleibt.
Ob er sich rechnet, hängt an der Teilnahmequote und am Verbrauchsprofil des Hauses - das rechnen wir zusammen mit der Anlage durch.
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Geht das auch?
Ja. Für das gemeinsame Dach braucht es allerdings einen Beschluss der Gemeinschaft, bevor geplant werden kann - und eine Regelung, wer investiert und wem die Erträge zustehen.
Wir liefern für die Eigentümerversammlung die technischen Unterlagen und die Wirtschaftlichkeitsrechnung, damit dort auf einer belastbaren Grundlage entschieden wird und nicht nach Gefühl.
Alles aus einer Hand
Photovoltaik
Die Anlage, auf der jedes Mieterstrommodell aufsetzt.
Stromspeicher
Erzeugung am Mittag, Verbrauch am Abend - der Speicher schließt die Lücke.
Wärmepumpen
Wärmeversorgung fürs Mehrfamilienhaus, angetrieben vom eigenen Dach.
Servicevertrag
Wartung, Prüfung und schnelle Hilfe im Störungsfall.
Sie planen eine Anlage für das eigene Haus? Dann geht es hier weiter: Photovoltaik für Privatkunden. Zurück zur Übersicht: Leistungen für Geschäftskunden.
Sehen wir uns Ihr Objekt an
Dachfläche, Wohneinheiten, Zählerplatz - daraus sagen wir Ihnen, welches Modell trägt und was es an laufendem Aufwand bedeutet. Kostenfrei und unverbindlich.