Zum 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Heizungsförderung. Für alle, die gerade planen, ist das die wichtigste Änderung des Jahres – hier die Punkte, die den Betrag verändern.
Was gleich bleibt
Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, und die Höchstförderung bleibt bei 80 Prozent. Auch der einkommensabhängige Bonus bleibt bestehen.
Was sich geändert hat
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt auf 16 Prozent. Er gilt weiterhin nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter Heizungen – und er sinkt ab 2027 halbjährlich weiter, bis er 2028 ganz entfällt.
- Der Effizienzbonus entfällt. Die zusätzlichen Prozentpunkte für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es nicht mehr.
- Neu ist ein Abschlag bei der Herkunft. Stammt das Gerät nicht aus europäischer Fertigung, wird die Grundförderung gekürzt.
Was das praktisch heißt
Der Höchstsatz von 80 Prozent ist weiterhin erreichbar, aber der Weg dorthin führt jetzt stärker über den Einkommensbonus als über technische Boni. Für Haushalte, die den Klimageschwindigkeits-Bonus bekommen, ist der frühe Antrag bares Geld wert – jedes halbe Jahr kostet vier Prozentpunkte.
Rechnen Sie es für Ihren Fall durch
Welcher Satz bei Ihnen zusammenkommt, hängt an Einkommen, Heizungsalter und Zeitpunkt. Wir haben dafür einen Rechner, der die aktuelle Regel abbildet und die halbjährliche Absenkung berücksichtigt: zur Förderberechnung.
Er ersetzt keinen Antrag, gibt Ihnen aber die Größenordnung, bevor Sie mit uns sprechen. Alles Weitere klären wir im Beratungstermin.