Seit Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz. Ein halbes Jahr später lässt sich sagen, was davon im Alltag von Anlagenbetreibern ankommt – und was nicht.

Worum es geht

An sonnigen Tagen mit wenig Verbrauch kann so viel Solarstrom im Netz sein, dass der Börsenpreis ins Minus rutscht. Strom kostet dann nicht, sondern muss abgenommen werden. Das Gesetz reagiert darauf an zwei Stellen: Für neue Anlagen gibt es in diesen Stunden keine Einspeisevergütung mehr, und neue Anlagen müssen steuerbar sein.

Was das für Bestandsanlagen heißt

Wenig. Wer seine Anlage vor dem Stichtag in Betrieb genommen hat, behält seine Vergütung wie bisher. Die Regelung greift für Neuanlagen – das ist der Punkt, den viele Anrufe bei uns betrifft, und die Antwort ist in den meisten Fällen: Ihre Anlage ist nicht betroffen.

Was das für Neuanlagen heißt

Drei Dinge ändern sich in der Planung:

  • Eigenverbrauch wird wichtiger als Einspeisung. Strom, den Sie selbst verbrauchen, ist von negativen Börsenpreisen nicht betroffen. Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ist damit mehr wert als eine, die ins Netz geht.
  • Ein Speicher verschiebt den Ertrag. Er nimmt die Mittagsspitze auf und gibt sie abends ab – genau dann, wenn der Strom aus dem Netz teuer ist.
  • Steuerbarkeit ist Pflicht, kein Extra. Neue Anlagen brauchen die technische Möglichkeit, die Einspeisung zu begrenzen. Das ist bei der Auslegung mitzudenken und nicht später nachzurüsten.

Unsere Einordnung

Das Gesetz macht Photovoltaik nicht unwirtschaftlich, es verschiebt den Schwerpunkt. Eine Anlage, die auf maximale Einspeisung ausgelegt ist, war schon vorher nicht die beste Idee; jetzt ist sie es noch weniger. Wer stattdessen auf Eigenverbrauch plant – mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox als Abnehmer -, merkt von der Änderung im Ergebnis wenig.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihr Dach heißt, sehen wir uns Ihren Verbrauch an und rechnen es durch: Beratungstermin vereinbaren.