Es gibt Regelungen, die kaum jemand kennt und die trotzdem jahrelang Investitionen verhindert haben. Die Doppelbelastung von Speicherstrom war eine davon. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist sie weg.
Das Problem
Strom, der in einen Batteriespeicher geht und später wieder herauskommt, wurde unter bestimmten Bedingungen zweimal mit Abgaben belegt: einmal beim Einspeichern, einmal beim Ausspeichern. Wirtschaftlich hieß das, dass sich manche Betriebsweise nicht rechnete – nicht weil die Technik schlecht war, sondern weil die Abrechnung sie bestrafte.
Was sich geändert hat
Die Novelle stellt klar, dass diese doppelte Belastung entfällt. Damit sind Betriebsweisen wieder offen, die vorher rechnerisch ausschieden – insbesondere solche, bei denen der Speicher nicht nur den eigenen Solarstrom puffert, sondern auch mit dem Netz interagiert.
Für wen das praktisch etwas ändert
Für den klassischen Fall – Photovoltaikanlage auf dem Dach, Speicher im Keller, Strom bleibt im Haus – ändert sich nichts, denn dort trat die Doppelbelastung ohnehin nicht auf. Interessant wird es, wenn ein Speicher mehr können soll als Eigenverbrauch: Lastverschiebung, Netzdienlichkeit, später auch bidirektionales Laden.
Die Richtung dahinter
Man kann die einzelne Regelung für ein Detail halten. In der Summe zeigen die Änderungen der vergangenen Monate aber in eine Richtung: Der Wert einer Anlage bemisst sich immer weniger daran, wie viel sie einspeist, und immer mehr daran, wie flexibel sie ist. Wer heute plant, sollte das mitdenken.
Was das für Ihre Anlage bedeutet, sehen wir uns gern an: Beratungstermin vereinbaren.